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Zum Stand der Dinge

Originalfassung (FR) am 28/01/2022 publiziert, und am 02/02/2022 (EN) sowie 08/02/2022 (DE) aktualisiert.

Insofern als die Veröffentlichung dieses Dashfolios am 18/01/2022 dazu beigetragen haben dürfte, meine Programm-Agenda klarzustellen, ist es an der Zeit, zum gegenwärtigen Stand der Sachlage eine ausführliche Aktualisierung durchzuführen, vor dem Hintergrund einer kassationsgestützten rechtlichen Validierung, die angesichts all dessen, was nun implementiert werden muss (2), nicht länger andauern kann (1).

Hinsichtlich des Grundproblems der sektiererischen Einmischung, das meine im Januar 2020 eingereichte Kassationsbeschwerde rechtfertigt, habe ich am 22/12/2021 mein neuntes Rechtsbehelfsverfahren eingeleitet, seitdem mein Gesuch auf Aufklärung der deklarativen Sachlage von Februar 2017 (an die damaligen Sachbearbeiter) im Oktober 2018 (per Anrufung) zum Gerichtsverfahren eskaliert werden musste. Dies bedeutet, dass die meinen Gesuchen zugrundeliegenden Konzept-gestützten F&E-Berichte (3 bis 7) zum einen zwar dazu beigetragen haben, den systematisch hinterlistigen Delikt der "Einmischung durch Strukturdefektmissbrauch" zu neutralisieren, ohne jedoch zum anderen irgend etwas an dem daraus resultierenden moralisch-finanziellen bzw. situativen Vollschaden zu ändern, weshalb der Letztere immer noch repariert werden muss.

Die Entstehungsgeschichte dieser "Master-gestützten Machbarkeitsstudie" führt uns zurück zur Prototyp-freundlichen Eigenständigkeit des im Sinne der Selbsterhaltung (bzw. Selbstverwaltung) konzeptualisierten europäischen Urheberrechts, eine Konzept-immanente Eigenschaft, die sich - wie im vorliegenden Streitfall - als besonders entscheidend erweist, wenn ein aggregiertes bzw. strukturbedingtes (gesellschaftliches, system[at]isches) Marktversagen sich auf der öffentlichen, .com-gestützten bzw. Amerikanischen Seite der undichten Marktwirtschaft bestätigen lässt, und zwar in solcher Weise, dass es für mich gleich ab 2003 notwendig geworden ist, auf der privaten bzw. .org-gestützten Seite der europäischen Wirtschaftsunion ein konzeptuell integriertes Existenzgründungsmodell "Nächster Generation" zu entwickeln, das als globale Web-gestützte Master-Franchise-Lösung dazu konzipiert ist, legitime Urheberrechtsinhaber (d.h. franchisierte Existenzgründer) zur Selbstverwirklichung ihrer jeweiligen gesellschaftlichen Innovationen (bzw. Existenzgründungsvorhaben [8]) zu ermächtigen. Aus der legistischen Perspektive befinden wir uns demnach im Stadium der formellen Anerkennung dieses Sachverhalts.

Angesichts der weiteren Tatsache, dass jeder Kategorie meines systemischen Web-Watchboards (9) eine unabdingbare Etappe meines wirtschafts- bzw. geschäftskritischen (d.h. internen) Prozesses der konzeptuellen Zertifizierung entspricht, und daher auch des fortschreitenden rechtlichen Validierungsverfahrens, bedarf es zur entschädigenden Finanzierung meines NetPlusUltra®-gestützten globalen Master-Franchise-Bereichs (veranschaulicht auf Keynote 3/5 meines Slidefolios 2021 [10]) mehr denn je einer ganzheitlichen sachlich-förmlichen Anerkennung (aus moralisch-finanzieller und vermögensrechtlicher Sicht) des systemischen (medizinisch-rechtlichen und rechtlich-technischen) Schadens, den ich als private Lösungsentwicklung immer noch erleide, und zwar als Web-Programmleiterin (und werdende Gründungsgeschäftsführerin), die seit 2003 immer noch missbräuchlich unterfinanziert (d.h. nichtbudgetiert) unter der sektiererischen Belastung einer Strukturdefekt-bedingten Einmischung durch mangelhafte Isolierung telearbeitet. Mit anderen Worten: Diese absurde Situation zwingt mich dadurch zur Retention (Zurückbehaltung, Vorbehaltung im urheberrechtlichen Sinne) meines (anti-sektiererischen) Prototypisierungsmodells, dass der zugrundeliegende Sachverhalt mich (als legitime Autorin) dazu nötigt, mich und meine Web-Konzeptlösung (sofern die Letztere in meiner urheberrechtlichen Autorenverantwortung liegt) von einer unmöglich rechtswidrigen Justizbehinderung zu schützen, durch die "nicht formell identifizierbare bzw. squattierende Einmischungsinstanzen" es sich erlauben, sich selbst (und uns alle) in nichts anderes als die permanente Kassation (deren eigenen Gerüchteküchen) zu verschwören. Dieser (sicherlich präzedenzloser) Streitfall wird - im Wesentlichen - durch die neun Akten meines Télérecours-gestützten Kassationsverzeichnisses demonstriert.

Wie in meinem Instruktionsbericht vom 30/06/2021 (11) ausführlich erklärt, ist jede einzelne Klageschrift dieses "Master-gestützten Kassationsverzeichnisses" nicht nur untrennbar von und komplementär zu allen vorigen Beschwerdeakten meinerseits, sondern vor allem auch entsprechend einer matriziellen Beweisführungsvorlage strukturiert, die für das HTML- bzw. Web-Modul-gestützte Output-Format optimiert ist, und zwar in der folgenden vierfachen Absicht:

  1. alle Instruktionsinstanzen in Bezug auf die Wahrnehmung und Verständigung sämtlicher sozietalen Dimensionen der zu optimierenden gesellschaftlichen F&E-Systemik auf die gleiche Seite zu bringen;

  2. die oben erwähnten "squattierenden Einmischungsmissbraucher", soweit ich die Letzteren nicht formal identifizieren kann, von den eigenen Gerüchten zu entgiften;

  3. solche Gerüchte für ungültig erklären zu lassen, die mir von solchen Lauschangreifer entgegengestellt werden, deren Absicht es ist, durch sektiererisch-missbräuchliche Ausnutzung eines immobiliären Strukturdefekts nichts anderes als "Betrug durch die Hintertür" zu verüben;

  4. die moralisch-finanzielle Wiedergutmachung des von mir erlittenen situativen Vollschadens zu erhalten; d.h. sowohl die rechtliche Validierung als auch die dedizierte Finanzierung der Web-Konzeptlösung die ich entwickeln musste, damit solchen vorsätzlichen Belagerungszuständen auf infrastruktureller World-Wide-Web-Ebene ein endgültiges Ende gesetzt werden kann.

Anders formuliert: Nach vier Jahren (2018-2021) eines rechtlichen Validierungsverfahrens durch einen "(Strukturdefekt-bedingten) kontradikt(at)orischen Ansatz (der schweren Nötigung)", der mich missbräuchlich dazu zwingt, beweisführungstechnisch das Gegenteil dessen zu demonstrieren, was per Lauschangriff gegen mich fabriziert wird, habe ich der Justizverwaltung rein gar nichts Weiteres zu deklarieren, damit solche Einmischungsgegner sachlich-förmlich daran erinnert werden können, dass "falsche Erklärungen durch die Hintertür" eine zweifache Straftat darstellen.

Aus all diesen Gründen wird meine Netzbaustelle im validierungsbedingten Wartungsmodus beta-blockiert bleiben müssen, und zwar bis die ersuchten Instruktionsbehörden meinem Gesuch auf Entschädigung stattgeben, unter Berücksichtigung der zweifachen Tatsache, dass eine solche Unterbrechung trotzdem eine volle Arbeitszeit darstellt, insofern als die ganze Kapitalisierungsdynamik, die sonst die Erneuerung der Inhalte (bzw. die Weiterentwicklung der Baustelle) gewährleistet, vorübergehend diskontinuiert werden muss, obwohl nichts daran geändert werden kann, dass bestehende Websites weiterhin einer permanenten bzw. vollzeitigen Überwachung und Aktualisierung durch den (die) legitimen Urheberrechtsinhaber·in bedürfen. Weiters ist zu beachten, dass die unerlässliche Erneuerung meiner Computerausrüstung nur entsprechend dem konzeptuellen Top-Down-Ansatz durchgeführt werden kann (d.h. von oben nach unten, und nicht umgekehrt), weshalb die bevorstehende Umkonfigurierung meines Netzwerkbereichs von der jetzigen Zwischenphase hin zur nächsten Produktionsumgebung die sachlich-förmliche Begutachtung meines "Master-gestützten Kassationsverzeichnisses" durch die ersuchten Instruktionsbehörden benötigt, insofern als sämtliche darin enthaltene Gesuchsakten (bzw. Spezifikationen) genauso viele Beweise erbringen (für systemische Untereffizienz einerseits, und konzeptuelle Machbarkeit meinerseits), dass es undenkbar ist, die Situation einem solchen Status quo zu überlassen.

Ohne auf die medizinisch-rechtlichen und rechtlich-technischen Einzelheiten der verschiedenen Gesuchsunterlagen meines "Master-gestützten Kassationsverzeichnisses" einzugehen, bietet der nachliegende Problemlösungsprozess einen zusammenfassenden Gesamtüberblick (näher erläutert auf Keynote 5/5 der Slidefolio-Seite [12]) über die sukzessiven Etappen der Formalisierung des (laufenden) Verfahrens der (ausstehenden) rechtlichen Validierung:

  1. Zusammenstellung der "Alpha-Akte" betreffend die Master-beherrschte Gründung (samt integrierter, d.h. dediziert-verriegelter und -garantierter Finanzierung) des entsprechenden Provider-Bereichs, dessen Zweckbestimmung jegliche Form des Einmischungsmissbrauchs gleich "an der Quelle", bzw. im Vorfeld der Wertschaffungskette, neutralisierend ausschliessen wird.

  2. Deklarative Aktualisierung meines Profils in der von meinem Web-Hosting-Dienstanbieter bereitgestellten Manager-Dashboard-gestützten Benutzeroberfläche.

  3. Upgrade meiner Netzwerkbaustelle hin zu einem konzeptgerecht SSL-Zertifizierten und CMS-gestützten Web-Produktionsserver, ähnlich einer zu dedizierenden "Performance-Hosting-Umgebung (13)".

  4. Durchführung der benötigten immobiliären, statutarischen, materiellen und applikativen Umkonfigurierungen.

  5. Effektiver Start meiner (interaktivierten) Web-Publikationsgestützten Produktionsphase.

Da ich meine eigene Machbarkeitsstudie nicht nur als Opfer vertrete (d.h. als Privatperson), sondern vor allem auch als Lösungsentwicklerin (Managerin des Master-Franchise-Programms und des dazugehörenden Netzwerkbereichs) und Lösungs- bzw. Urheberrechts-Anspruchsberechtigte (angehende Gründungsgeschäftsführerin), habe ich das fortschreitende prototypische Validierungsverfahren konzeptuell so eingeleitet, dass die zugrundeliegende Matrix-gestützte Vorgehensweise es mir ermöglicht, ein solches Entschädigungsverfahren in meinen Master-Katalog von Web-Franchise-Diensten miteinzubeziehen, zugunsten jeglicher Privatperson, die missbräuchlich dazu gezwungen wird, den Rechtsweg zu beschreiten, um für ähnliche Schäden entschädigt werden zu können…was sowieso einen als betriebsbereit Master-geprüften Web-Franchise-Dienst voraussetzt. Anders ausgedrückt: beim gegenwärtigen Stand der Sachlage, gibt es im Bereich der konzeptuellen Wiedergutmachung keinen anderen Problemlösungsansatz, der mit dem Nonplusultra der Web-gestützten Master-Franchise als ganzheitlich konform Master-zertifiziert werden könnte.

Dadurch, dass sie die Aufrichtung und Aufrechterhaltung all dessen gewährleistet, was in den PDF-gestützten kontradiktorischen Verfahrensweisen (14) der sequentiellen Logik der Dinge völlig widerspricht, ermöglicht diese Konzept-gestützte Master-Franchise-Lösung im Bereich der kontinuierlichen Matrix-Integration von besten Praktiken (15) die eingebettete Master- bzw. Prototyp-gestützte Zertifizierung - durch den (die) franchisierte·n Autor·in bzw. Urheberrechtsträger·in - von Web-Lösungen die, wie im vorliegenden Streitfall, einem klassischen Anmeldeverfahren nicht unterzogen werden können, aber dennoch eine sachlich-förmliche bzw. urheberrechtliche Validierung benötigen, und zwar nicht nur, weil zwei Meinungen besser sind als (k)eine, sondern vor allem auch, weil die ganze Zweckbestimmung des "Masters" der "Web-Franchise" gerade darin besteht, solchen selbst-proklamatorischen (sektiererischen) Denk- und Vorgehensweisen Einhalt zu gebieten, deren Absicht darin liegt, sich dem Prinzip der konzeptuellen Integr[al]ität der Demonstration zu entziehen.

Daniela BERNDT

Sprachversionen
Französisch / Englisch

Nähere Angaben
  1. https://net-plus-ultra.daniela-berndt.foundation/de/zeitleisten/expertenmodus/files/2018_planet-plus-ultra.html
  2. https://dashfolio-2022.daniela-berndt.foundation/lab/
  3. https://dashfolio-2017.daniela-berndt.foundation/de/weblog/?post=2017-01-21-programmueberblick
  4. https://dashfolio-2018.daniela-berndt.foundation/de/weblog/files/2018-01-10_zum-stand-der-dinge.html
  5. https://dashfolio-2019.daniela-berndt.foundation/de/weblog/files/2019-01-16_laufende-arbeiten.html
  6. https://dashfolio-2020.daniela-berndt.foundation/de/weblog/files/2020-01-01_einweihungseintrag.html
  7. https://dashfolio-2021.daniela-berndt.foundation/de/weblog/files/2021-01-29_einweihungseintrag.html
  8. https://dashfolio-2022.daniela-berndt.foundation/lab/watchfolio/de/?category=02-leseanleitung
  9. Siehe Weblog- und Watchfolio-Kategorien des vorliegenden Dashfolios.
  10. https://dashfolio-2021.daniela-berndt.foundation/de/weblog/slidefolio/
  11. https://dashfolio-2021.daniela-berndt.foundation/de/weblog/files/2021-06-30_in-der-zwischenzeit.html
  12. https://dashfolio-2022.daniela-berndt.foundation/de/weblog/slidefolio/
  13. https://www.ovhcloud.com/fr/web-hosting/performance-offer/
  14. Tele-Prozeduren wie Télérecours in Frankreich, oder e-PCT in deren Version von Ende 2006.
  15. Die kontinuierliche Matrix-Integration von besten Praktiken bezeichnet die integrierte schrittweise Quasi-Echtzeit-Validierung all dessen, was anlässlich einer Web- bzw. Master-Franchise-Dienstgestützten F&E-Arbeit als integrierbar demonstriert werden kann.